Fragen(FAQ) rund um den Energieausweis und die Beratung
Nachfolgend finden Sie eine stetig wachsende Fragensammlung zum Thema Energieausweis und Energieberatung.
Nachfolgend finden Sie eine stetig wachsende Fragensammlung zum Thema Energieausweis und Energieberatung.
Zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude sind nur Personen berechtigt, die den § 21 der EnEV erfüllen.
einen Energieausweis benötigen alle Eigentümer, wenn Sie:
keinen Energieausweis benötigen alle Eigentümer, wenn Sie:
Bedarfsausweis
Der Bedarfausweis wird auf Basis einer bautechnischen Untersuchung der Immobilie hinsichtlich der Gebäudehülle und Anlagentechnik (Heizung) rechnerisch ermittelt.
Diese Berechnung erfolgt unter Annahme von standartisierten Randbedingungen. Somit können alle Bedarfsausweise innerhalb Deutschlands untereinander verglichen werden.
Beim Bedarfsausweis werden 2 Kennwerte mittels eines Pfeils auf der Scala angezeigt. Der obere Pfeil zeigt den Endenergiebedarf, ermittelt aus den jährlich benötigten Energiemengen für Heizung, Lüftung und Warmwasser und ist somit ein Maß für die Enegieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik.
Der untere Pfeil zeigt den Primärenergiebedarf eines Gebäudes an, der sich aus dem Endenergiebedarf und dem Primärenergiefaktor der jeweiligen eingesetzten Energieart berechnet. (z.B Erdöl,Erdgas, Steinkohle = 1,1 ; Stückholz, Pellets = 0,2 ; Strom = 2,6 ; etc)
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis wird durch der IST-Verbräuche der letzten 3 Jahre, bereinigt durch einen standortbezogenen Klimafaktors, ermittelt. So führen z.B. hohe Verbrauchswerte in einem sehr kalten und langem Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Jeder Verbrauchsausweis spiegelt jedoch nur das energetische Verhalten des jeweiligen Gebäudenutzers wieder. Beim Verbrauchsausweis wird auf der Scala nur der obere Pfeil mit dem Endenergiebdarf angezeigt.
Angegeben wird der Wert in: KWh / m2 x a
( Kilowatt-Stunden(KWh) pro m2 Gebäudenutzfläche (AN in m2) und Jahr (a) )
”Angegeben